Leistungen im Präferenzrecht
Maximieren Sie mit mir zusammen Ihre Zollvorteile und vermeiden Sie potentielle Fehler und Strafen.
Freihandelsabkommen bieten die Chance Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren in die
EU zu sparen.
Bei der Ausfuhr in Nicht EU Länder ergeben sich Zollvorteile, die Unternehmen einen
Wettbewerbsvorteil in Exportmärkten verschaffen.
Um diese Vorteile nutzen zu können, muss man die rechtlichen Anforderungen aus den
Präferenzabkommen kennen und richtig umsetzen.
Dazu gehört die Ermittlung des Präferenzursprungs der Waren und die Ausstellung
entsprechender Präferenzdokumente, ebenso wie das Formular EUR1 oder die
Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Die zutreffende Zolltarifnummer der Waren ist Voraussetzung für die Ermittlung der
richtigen Listenbedingung zur Ursprungsermittlung. Für Vormaterialien oder in der EU
verkaufte Waren muss man zusätzlich noch das Management von
Lieferantenerklärungen beherrschen.