Zollrecht

JEFTA: Freihandelsabkommen EU – Japan

Mehrere gestapelte Frachtcontainer unter blauem Himmel, die in einem Hafen stehen

Seit 01. Februar 2019 ist das Abkommen anwendbar. Bei der Anwendung sind jedoch Sonderregelungen zu beachten, die bisher in keinem Freihandelsabkommen der EU enthalten sind. Vor allem die erforderlichen Codierungen für die Art der Ursprungsermittlung lösen bei der Erstellung von Lieferantenerklärungen Verwirrung aus. Viele Unternehmen verzichten daher auf die Angabe von Japan. Die Zollverwaltung hat […]

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BREXIT: Informationsschreiben der Europäischen Kommission

Detailaufnahme eines Flugzeugtriebwerks mit einem startenden Flugzeug im Hintergrund

Die Europäische Kommission hat ein Informationsschreiben veröffentlicht, das den BREXIT thematisiert. Laut diesem Schreiben brauchen Wirtschaftsbeteiligte im Falle eines harten BREXITS ohne Austrittsabkommen eine Ausfuhrgenehmigung für bestimmte Waren, die in das Vereinigte Königreich geliefert werden sollen. Umgekehrt verlieren Einfuhrlizenzen, die von britischen Behörden ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit beim Import in die Europäische Union. Für bestimmte

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USA erheben Importzölle auf Stahl und Aluminium

Mehrere gestapelte Frachtcontainer unter blauem Himmel, die in einem Hafen stehen

US-Präsident Donald Trump hat am 08.03.2018 eine Proklamation unterzeichnet, mit der Zölle auf Stahl- und Aluminiumlieferungen aus dem Ausland erhoben werden sollen (25 Prozent auf Stahlimporte / 10 Prozent auf Aluminiumimporte). Importe aus Kanada und Mexiko sind von diesen zusätzlichen Zöllen nicht betroffen. Laut Trump sind eine starke Stahl- und Aluminiumindustrie „lebenswichtig“ für die „nationale

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Ukraine – EU verlängert Sanktionen bis 15.09.2018

Geschäftsdaten mit Taschenrechner und Stift

Der Europäische Rat hat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15.09.2018 verlängert. Dabei geht es um Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Sanktionen gelten nach wie vor für 150 Personen und

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