Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus werden um ein Jahr verlängert und zwar bis zum 28.02.2019.
Zu den Maßnahmen gehören ein Waffenembargo, ein Verbot der Ausfuhr von Waren zur internen Repression sowie ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Reiseverbot gegen vier Personen.
Ausnahmeregelung für Biathlonausrüstung
Der Rat hat zudem die Ausnahme von den restriktiven Maßnahmen verlängert: Die Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung nach Belarus bleibt gestattet, muss allerdings von Fall zu Fall von den zuständigen nationalen Behörden im Voraus genehmigt werden. Diese Ausnahme wurde auf eine begrenzte Anzahl von Sportgewehren und Sportpistolen für bestimmte Einsatzzwecke ausgeweitet, die ebenfalls Genehmigungsverfahren unterliegen.