USA erheben Importzölle auf Stahl und Aluminium

Mehrere gestapelte Frachtcontainer unter blauem Himmel, die in einem Hafen stehen

US-Präsident Donald Trump hat am 08.03.2018 eine Proklamation unterzeichnet, mit der Zölle auf Stahl- und Aluminiumlieferungen aus dem Ausland erhoben werden sollen (25 Prozent auf Stahlimporte / 10 Prozent auf Aluminiumimporte). Importe aus Kanada und Mexiko sind von diesen zusätzlichen Zöllen nicht betroffen. Laut Trump sind eine starke Stahl- und Aluminiumindustrie „lebenswichtig“ für die „nationale Sicherheit“ der USA. Inkrafttreten sollen die Einfuhrzölle am 23.03.2018. Ein Enddatum der Zölle ist nicht vorgesehen. Die Zölle gelten für Rohstoffe und nicht für Fertigerzeugnisse aus Stahl oder Aluminium.

Ausnahmen sind möglich

Auf der Grundlage von Einzelfall-Verhandlungen soll es importierenden Ländern jedoch möglich sein, Zollerleichterungen zu erhalten. Wenn die USA und das antragstellende Land zu einer Einigung kommen, kann der Präsident die Anwendung der Zölle in Bezug auf dieses Land ändern. Die Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Die vollständigen Texte der Präsidentschaftserklärungen zu Stahl und Aluminium finden Sie unter den folgenden Links.

Die wichtigsten Bestimmungen in jeder der Proklamationen, die den Umfang der betroffenen Artikel beschreiben, lauten wie folgt:

Stahl:
(1) Im Zuge der Bekanntmachung werden „Stahlerzeugnisse“ auf der 6-stelligen Ebene des Harmonisierten Zolltarifschemas (HTS Harmonized Tariff Schedule) definiert als: 7206.10 bis 7216.50, 7216.99 bis 7301.10, 7302.10, 7302.40 bis 7302.90 und 7304.10 bis 7306.90, einschließlich etwaiger späterer Überarbeitungen dieser HTS-Klassifizierungen.

Aluminium:
(1) Im Zuge der Bekanntmachung werden „Aluminiumartikel“ in den Harmonisierten Zolltarifschemas (HTS) definiert als: (a) Rohaluminium (HTS 7601); (b) Aluminiumstangen, -stäbe und -profile (HTS 7604); (c) Aluminiumdraht (HTS 7605); (d) Aluminiumplatten, -bleche, -bänder und -folien (flachgewalzte Produkte) (HTS 7606 und 7607); e) Aluminiumrohre und -rohre sowie Rohr- und Rohrformstücke (HTS 7608 und 7609) und f) Aluminiumgussstücke und Schmiedeteile (HTS 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70), einschließlich etwaiger späterer Überarbeitungen dieser HTS-Klassifizierungen.

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